17. Juli 2014

Arbeits­si­cher­heit: Schutz­klei­dung ist Chef­sache

Jeder Unter­nehmer muss mögliche Gefahren an den Arbeits­plätzen seiner Beschäf­tigten beur­teilen und besei­tigen oder zumin­dest das Verlet­zungs­ri­siko mini­mieren. Wer dies versäumt, zahlt bei einem Unfall even­tuell teuer für die Folgen.

Autor: Pia WeberSieben Uhr morgens: Die Mitar­beiter der Firma Bad & Heizung Kreuz GmbH in Schall­stadt bei Frei­burg machen sich zur Abfahrt bereit. Auf dem Einsatz­plan steht die Montage einer Solar­an­lage. Jeder Hand­werker trägt den nament­lich gekenn­zeich­neten Ruck­sack, der seine persön­liche Schutz­aus­rüs­tung (PSA) enthält, von der Schutz­brille bis zu den Sicher­heits­ar­beits­schuhen. Auf der Baustelle erwartet die Monteure ein Gerüst, auf dem sie sich sicher bewegen können. Das ist eine Konse­quenz aus der Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung, die Firmen­chef Joachim Kreuz auto­ma­tisch vor jedem Projekt erstellen lässt. Gut 400 Euro berechnet er den Auftrag­ge­bern für das Gerüst – bislang gab es keine Proteste. „Die Kunden akzep­tieren begrün­dete Kosten für Arbeits­schutz und bezahlen sie auch“, sagt Kreuz. „Ich denke, dieses Vorgehen hat das Image unserer Firma als zuver­läs­siger Partner gestärkt.“

So eine Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung ist das Herz­stück des betrieb­li­chen Arbeits­schutzes und muss laut Arbeits­schutz­ge­setz in jedem Betrieb mit mindes­tens einem Beschäf­tigten für jede Tätig­keit erstellt werden. Ermit­telt wird, welche Gesund­heits­ge­fahren oder Unfall­quellen sich aus der Arbeit ergeben könnten und welche Gegen­maß­nahmen notwendig sind. Neben der Frage, inwie­weit die Beschäf­tigten etwa unter Lärm, Gefahr­stoffen oder körper­lich schwerer Arbeit leiden, geht es auch um psychi­sche Belas­tungen. Dazu zählen laut Stress­re­port 2012 Termin­druck, Störungen und Unter­bre­chungen bei der Arbeit, hohe Arbeits­ge­schwin­dig­keit sowie die gleich­zei­tige Bear­bei­tung verschie­dener Aufgaben. Solche gesund­heit­li­chen Belas­tungen zeigen Wirkung. 2011 haben mit einem Anteil von über 40 Prozent erst­mals mehr Menschen eine Erwerbs­min­de­rungs­rente wegen psychi­scher Störungen erhalten als wegen Muskel- und Skelett­er­kran­kungen oder Herz-Kreis­lauf-Problemen, so die Statistik der Deut­schen Renten­ver­si­che­rung.

PERSÖN­LICHE HAFTUNG DROHT Obwohl unmiss­ver­ständ­lich dazu verpflichtet, drückt sich noch knapp jeder fünfte Unter­nehmer um die Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung. Dies besagt beispiels­weise das Dekra-Arbeits­si­cher­heits­ba­ro­meter 2013/2014, für das 800 meist kleine und mitt­lere Betriebe befragt wurden. Vielen Firmen­chefs scheint gar nicht klar zu sein, welch großes Risiko sie damit eingehen. „Kommt es in diesem Fall zu einem Arbeits­un­fall, dann haftet der Unter­nehmer persön­lich“, sagt Dekra-Arbeits­schutz-Experte Fatih Yilmaz.

Aller­dings lassen sich immer mehr Verant­wort­liche bewusst auf das Thema ein – vor allem, weil sie erkennen, dass sie ange­sichts des drohenden Fach­kräf­te­man­gels bald nur noch quali­fi­ziertes Personal finden werden, wenn neben den allge­meinen Arbeits­be­din­gungen auch die Sicher­heits­maß­nahmen am Arbeits­platz stimmen. „Wir begegnen öfter Unter­nehmen, die versu­chen, mehr für Arbeits- und Gesund­heits­schutz zu tun als gesetz­lich vorge­schrieben“, hat Yilmaz beob­achtet. Für zwei Drittel sei „Beruf und körper­liche Fitness“ ein zentrales Thema der betrieb­li­chen Gesund­heits­po­litik. Der demo­gra­fi­sche Wandel und psychi­sche Belas­tungen werden von jedem Zweiten als Gründe genannt. Weit­sich­tige Firmen­chefs verstehen die posi­tiven Effekte durch eine unfall­freie Umge­bung und eine gesunde Beleg­schaft. „Sie errei­chen gerin­gere Fehl­zeiten, größere Arbeits­zu­frie­den­heit und höhere Produk­ti­vität“, so Yilmaz.

So tickt auch Joachim Kreuz. „Arbeits­schutz ist nicht das lästige Befolgen von Gesetzen“, meint der Hand­werker. „Er ist viel­mehr die Voraus­set­zung dafür, dass abends wieder alle gesund und unver­sehrt von der Baustelle zurück nach Hause kommen.“ Vor etwa vier Jahren begann er, diese Ansicht mithilfe eines externen Bera­ters nach­haltig im Unter­nehmen zu veran­kern. Alle Arbeits­pro­zesse bei der Bad & Heizung Kreuz GmbH wurden unter Aspekten des Arbeits­schutzes unter­sucht. Zusammen mit den Beschäf­tigten formu­lierte Kreuz Unter­neh­mens­leit­li­nien zum Arbeits­schutz und entwi­ckelte einfach zu hand­ha­bende Form­blätter, damit jeder die Leit­li­nien in der tägli­chen Arbeit nach­lesen und umsetzen kann.

MITAR­BEITER SOLLTEN MITREDEN Inzwi­schen gibt es auf jeder Baustelle einen „Auftrags­ver­ant­wort­li­chen vor Ort“ (AvO). Das ist einer von mehreren Gesellen, denen Kreuz die unter­neh­me­ri­sche Aufgabe für den Arbeits­schutz schrift­lich über­tragen hat. Dadurch ist der AvO weisungs­be­fugt gegen­über den Kollegen und verhand­lungs- oder auskunfts­be­rech­tigt gegen­über Part­nern und Bauherren. Zu den Aufgaben des AvO gehört unter anderem, von jeder Baustelle auf einem spezi­ellen Vordruck eine Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung anzu­fer­tigen und Gegen­maß­nahmen zu ergreifen – etwa, indem ein Gerüst für das sichere Montieren einer Solar­an­lage bestellt wird. So werden die gesetz­li­chen Anfor­de­rungen erfüllt und die tatsäch­li­chen Risiken mini­miert.

Damit in Sachen Arbeits­si­cher­heit immer alle auf dem Laufenden sind, finden bei der Bad & Heizung Kreuz GmbH pro Jahr sechs Mitar­bei­ter­be­spre­chungen statt. „Dazu kommen die Beschäf­tigten eine halbe Stunde früher in den Betrieb“, berichtet Kreuz. „Das zeigt, wie wichtig ihnen das Thema inzwi­schen ist.“ Bei diesen Bespre­chungen führt nicht immer der Firmen­chef das Wort. Häufig präsen­tieren seine Mitar­beiter Neue­rungen. „Konse­quenter Arbeits­schutz lebt davon, dass sich alle ange­spro­chen fühlen und sich enga­gieren“, ist Kreuz über­zeugt.

Geset­zes­rahmen

Diese Anfor­de­rungen müssen Sie bei der Arbeits­si­cher­heit erfüllen


Wahl­frei­heit: Kleinen und mitt­leren Betrieben lassen die Berufs­ge­nos­sen­schaften die Wahl zwischen Regel­be­treuung und Unter­neh­mer­mo­dell, auch alter­na­tive Betreuung genannt. Möglich ist eine Wahl je nach Branche bei bis zu durch­schnitt­lich weniger als 51 Mitar­bei­tern.

Unter­neh­mer­mo­dell: Der Firmen­chef absol­viert die von der Berufs­ge­nos­sen­schaft fest­ge­legten Infor­ma­tions-, Moti­va­tions- und Fort­bil­dungs­maß­nahmen. Zudem muss er eine quali­fi­zierte, bedarfs­ge­rechte über­be­trieb­liche Bera­tung zu Fragen des Arbeits­schutzes in Anspruch nehmen.

Regel­be­treuung: Der Firmen­chef über­trägt das Thema einer Fach­kraft und benennt einen Betriebs­arzt. Die Grund­be­treuung bei bis zu zehn Beschäf­tigten umfasst Basis­leis­tungen nach dem Arbeits­si­cher­heits­ge­setz, die unab­hängig von der Größe des Betriebs sind. Dabei gelten für die Experten feste Einsatz­zeiten. Ab elf Mitar­bei­tern ist zusätz­lich noch eine betriebs­spe­zi­fi­sche Betreuung erfor­der­lich, damit auch betrieb­liche Beson­der­heiten berück­sich­tigt werden. Eine pauschale Fest­le­gung von Einsatz­zeiten ist für diesen Teil der Betreuung nicht möglich.

Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung: Der Firmen­chef muss mögliche Gesund­heits­ge­fahren im Betrieb schrift­lich erfassen (lassen) sowie Maßnahmen zu deren Besei­ti­gung fest­legen und umsetzen. Die Mitar­beiter sollten schrift­lich bestä­tigen, dass sie eine Sicher­heits­be­leh­rung erhalten haben. Spätes­tens alle fünf Jahre ist eine Aktua­li­sie­rung nötig, an der – falls vorhanden – der Betriebsrat mitwirken sollte. Formu­lare, Vordrucke und Infor­ma­tionen liefert die Berufs­ge­nos­sen­schaft.

Quelle: TRIALOG, Das Unter­neh­mer­ma­gazin Ihrer Berater und der DATEV, Heraus­geber: DATEV eG, Nürn­berg, Ausgabe 01/2014