19. November 2012

Abgabe von Lohn­steu­er­an­mel­dungen und Umsatz­steu­er­vor­anmel­dungen ab dem 1.1.2013 nur noch mit Elster-Authen­ti­fi­zie­rung

Die elek­tro­ni­sche Abgabe von Umsatz­steuer-Voranmel­dungen und Lohn­steuer-Anmel­dungen ist ab dem 1.1.2013 ausschließ­lich mit einer Authen­ti­fi­zie­rung möglich. Diese erhalten Unter­nehmer und Arbeit­geber durch die elek­tro­ni­sche Regis­trie­rung bei ELSTER in Form eines elek­tro­ni­schen Zerti­fi­kats, was aller­dings laut Finanz­staats­se­kretär Franz Josef Pschierer einige Tage dauern kann.

Bislang können Umsatz­steuer-Voranmel­dungen und Lohn­steuer-Anmel­dungen elek­tro­nisch via ELSTER ohne Authen­ti­fi­zie­rung an das Finanzamt über­mit­telt werden. Ab dem 1.1.2013 ist dies aufgrund einer Ände­rung der bundes­weit geltenden Steu­er­daten-Über­mitt­lungs­ver­ord­nung nur noch mit Authen­ti­fi­zie­rung möglich. (Vor-) Anmel­dungen ohne Authen­ti­fi­zie­rung werden nur noch bis einschließ­lich 31.12.2012 von den Finanz­äm­tern in Deutsch­land akzep­tiert.

Gilt bereits für USt-Voranmel­dung Dezember 2012. Von der Authen­ti­fi­zie­rungs­pflicht ist übri­gens bereits die Umsatz­steu­er­vor­anmel­dung Dezember 2012 betroffen, da diese erst in 2013 über­mit­telt wird. Unter­bleibt die Authen­ti­fi­zie­rung, so droht ein Verspä­tungs­zu­schlag, der bis zu 10 Prozent der ange­mel­deten Steuer betragen kann, falls die Voranmel­dung nicht inner­halb der gesetz­li­chen Frist abge­geben bzw. nicht vom Finanzamt mangels Authen­ti­fi­zie­rung akzep­tiert wird.

Elek­tro­ni­sche Regis­trie­rung. Für die authen­ti­fi­zierte Über­mitt­lung benö­tigt man ein elek­tro­ni­sches Zerti­fikat. Um dieses zu erhalten, ist eine Regis­trie­rung im Elste­rOn­line-Portal unter www.elsteronline.de/eportal erfor­der­lich. Die Regis­trie­rung kann laut Angabe des Baye­ri­schen Landes­amts für Steuern bis zu zwei Wochen andauern. Wir empfehlen daher, sich schon jetzt zu regis­trieren bzw. sich regis­trieren zu lassen, um einen reibungs­losen Ablauf zu gewähr­leisten. Eine Anlei­tung zur Regis­trie­rung befindet sich auf der Inter­net­seite des Baye­ri­schen Landes­amts für Steuern unter www.finanzamt.bayern.de.

Quelle: www.finanzamt.bayern.de (Baye­ri­schen Landesamt für Steuern)